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Zertifizierung der Präventionskurse nach § 20 des SGB V

Du hast an unserer Akademie erfolgreich einen Kurs im Bereich Prävention und Stressmanagement oder Ernährungsberatung absolviert und willst dich jetzt bei den Krankenkassen lizenzieren lassen.

 

Nach dem Präventionsgesetz (PrävG) §20 SGB V ist das über die zentrale Prüfstelle der gesetzlichen Krankenkassen möglich. 

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Auf der folgenden Webseite findest du alle Informationen, die du benötigst, und du kannst dich dort auch direkt über die Webseite zur Lizenzierung anmelden. 

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Auskunft per Telefon bekommst du hier:​

 

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Webseite: 

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